Bestattungsvorsorge - Was ist das?
Die Kosten für eine Bestattung müssen privat getragen werden. Wenn keinerlei Vorsorge getroffen wird, müssen die Hinterbliebenen dafür aufkommen.
Das Sozialamt übernimmt nur unter bestimmten Umständen die Kosten für eine Bestattung – ohne besondere Rücksicht auf persönliche Wünsche.
Bestattungsvorsorge heißt, eigene Wünsche für die Zeit nach dem Tod festzuhalten. Wenn Sie bereits eigene Vorstellungen haben sollten, sei es über Art und Weise der Beisetzung oder zum Thema Trauerfeier, so sind diese am besten umsetzbar, wenn sie schriftlich eindeutig festgehalten werden. Außerdem ist es eine Hilfe für Ihre Angehörigen oder denjenigen Menschen, der nach dem Tod für Sie eine Entscheidung treffen muss. In der Trauersituation sind diese Fragen oft überfordernd.
Treffen Sie Vorsorge für einen anderen Menschen, haben Sie die Möglichkeit, sich in aller Ruhe Gedanken darüber zu machen, was im konkreten Fall zu tun sein wird. Somit entlasten Sie sich ein Stück weit selbst und geben sich Zeit und Raum zum Trauern, wenn der Fall eintritt.
Folgende Punkte können in einer Vorsorgevereinbarung eindeutig geregelt werden:
- die Bestattungsart
- der Ort der Beisetzung
- der musikalische Rahmen der Trauerfeier
- die Auswahl zwischen Sarg oder Urne
- der Ablauf der Feierlichkeiten nach der Beerdigung
- die Form und der Inhalt von vorgesehenen Traueranzeigen
- alle weiteren individuellen Wünsche, z. B. Blumenschmuck
Gerne helfen wir Ihnen in einem Beratungsgespräch, sich über Ihre eigenen Wünsche und Möglichkeiten klar zu werden und diese schriftlich festzuhalten. Im Todesfall werden wir dann alles genau so umsetzen, wie Sie es sich gewünscht haben.